Fahrerpilot
← Alle Artikel
Führerscheinkontrolle15.10.20269 Min.Von Rares Daniel Belean

Führerscheinkontrolle in der Spedition: Wie oft du Fahrer prüfen musst und was der neue § 2e ändern soll

Wie oft du in der Spedition Führerscheine prüfen musst, was § 21 StVG verlangt und was der Regierungsentwurf zum neuen § 2e ändern soll.

Fahrerpilot · Blog
Führerscheinkontrolle

Montagmorgen, ein neuer Fahrer steht auf dem Hof. Er hat gute Referenzen, der Zug ist beladen, die Tour wartet. Du nickst, gibst ihm den Schlüssel, und erst abends fällt dir ein, dass du seinen Führerschein nicht angesehen hast. Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer als Halter jemanden fahren lässt, der die Klasse nicht hat, haftet persönlich.

Ein Gesetz mit festem Rhythmus gibt es nicht. Als Halter musst du dich vor der Fahrt nachweisbar vergewissern, dass dein Fahrer die Klasse CE besitzt und der Führerschein nicht eingezogen ist. Üblich ist die Kontrolle vor der ersten Fahrt, danach halbjährlich und bei Verdacht sofort. Ein Regierungsentwurf vom 7. Oktober 2026 will den festen Halbjahresrhythmus streichen, ist aber noch nicht beschlossen.

Warum haftest du als Halter, auch wenn der Fahrer dich täuscht?

Die Pflicht kommt aus dem Straßenverkehrsgesetz. Nach § 21 StVG macht sich ein Halter strafbar, der anordnet oder zulässt, dass jemand ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt. Vorsatz ist dafür nicht nötig, auch Fahrlässigkeit reicht. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe oder Geldstrafe an, bei der Vorsatztat bis zu einem Jahr. Halter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und darüber verfügt. In deiner Spedition bist du das, oder der Disponent, dem du die Aufgabe übertragen hast.

Heißt das, dass du jedem Fahrer misstrauen musst? Nein. Es heißt, dass du dich überzeugen musst, statt dich auf sein Wort zu verlassen. Ein Fahrer, der sagt "ist alles gültig", ist kein Nachweis. Ein Führerschein in deiner Hand, ein Blick auf Klasse und Ablaufdatum und eine Notiz dazu sind einer.

Dazu kommt die Unfallverhütung. Die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge verlangt laut Busmagazin weiterhin, dass nur geeignete Fahrer ans Steuer kommen. Das gilt unabhängig davon, was im Straßenverkehrsgesetz steht oder künftig stehen wird.

Wie oft musst du Führerscheine kontrollieren?

Eine feste Frist steht nirgends im Gesetz. Die VerkehrsRundschau schreibt, das Gesetz lege weder die genauen Anforderungen noch die Abstände fest, und eine höchstrichterliche Entscheidung dazu fehle. In der Praxis hat sich ein Rhythmus eingebürgert, den die Fachliteratur empfiehlt:

  • Vor der ersten Fahrt: Jeder Fahrer zeigt den Original-Führerschein, bevor er einen Zug bewegt, egal ob neu eingestellt, Aushilfe oder Leiharbeiter.
  • Danach in der Regel halbjährlich: Viele Betriebe schauen alle sechs Monate noch einmal hin und halten das schriftlich fest.
  • Sofort bei Anlass: Ein Kollege erzählt von einem Fahrverbot, der Fahrer war plötzlich eine Woche nicht erreichbar, der Führerschein ist erkennbar beschädigt, oder die Behörde hat ihn eingezogen.
  • Vor jedem Ablaufdatum: Die Klasse CE ist befristet. Das Ablaufdatum gehört in eine Wiedervorlage, nicht in dein Gedächtnis.

Wichtig ist die Einordnung: Der halbjährliche Rhythmus ist Branchenpraxis und keine gesetzliche Frist. Wer ihn einhält, ist auf der sicheren Seite. Wer ihn nicht einhält, hat nicht automatisch gegen das Gesetz verstoßen, muss aber im Zweifel belegen können, dass er sich sonst ordentlich überzeugt hat.

Was soll der neue § 2e im Straßenverkehrsgesetz ändern?

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich beschlossen. Er liegt dem Bundestag seit dem 7. Oktober 2026 als Drucksache 21/8404 vor, der Bundesrat hat am 25. September im ersten Durchgang Stellung genommen. Laut Busmagazin enthält der Entwurf einen neuen § 2e im Straßenverkehrsgesetz, der die Halterpflicht ausdrücklich regelt. Der Gesetzestext selbst war beim Schreiben dieses Artikels nicht abrufbar. Die folgende Beschreibung beruht deshalb auf dem Busmagazin und der Meldung des Bundestags, nicht auf dem Wortlaut.

Nach dieser Darstellung genügt es in der Regel, den Führerschein vor der ersten Überlassung des Fahrzeugs anzusehen. Eine erneute Einsichtnahme ist nötig, wenn du Grund zu der Annahme hast oder haben musst, dass die Berechtigung fehlt. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Eine frühere Initiative des Bundesrats ging in dieselbe Richtung und wollte klarstellen, dass eine einmalige Kontrolle genügt, solange kein konkreter Anlass besteht.

Das klingt nach weniger Arbeit, hat aber drei Haken:

  • Es ist ein Entwurf. Lesungen im Bundestag und die Zustimmung des Bundesrats stehen aus. Bis dahin gilt die alte Rechtslage ohne feste Frist.
  • Der Begriff "Grund zu der Annahme" ist weit. Der Bundesverband Betriebliche Mobilität kritisierte schon an der früheren Fassung, dass unklar bleibt, was ein konkreter Anlass ist. Ohne klare Kriterien kontrollieren Betriebe im Zweifel vorsichtshalber weiter.
  • Ablaufdaten bleiben dein Problem. Ein Führerschein, dessen Klasse abgelaufen ist, ist ein Anlass, auch wenn er nie auffällt. Die Wiedervorlage entfällt also nicht.

Und: Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis fallen laut Busmagazin nicht unter den neuen § 2e. Das Gesetz ändert dort nichts.

Was prüfst du bei einem CE-Fahrer konkret?

Ein Pkw-Führerschein läuft über Jahrzehnte, bei der Klasse CE ist das anders. Nach § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung wird die Klasse C und CE längstens für fünf Jahre erteilt. Danach wird sie auf Antrag verlängert, wenn die Eignung und das Sehvermögen nachgewiesen sind. Beantragt der Fahrer zu spät, ist die Erlaubnis abgelaufen und wird neu erteilt, ein einfacher Antrag vor Fristablauf reicht nicht, wenn der Führerschein erst danach ausgehändigt wird. Prüf bei jedem Fahrer deshalb diese Punkte:

  • Klasse CE steht im Original-Führerschein und ist nicht abgelaufen. Das Ablaufdatum zählt, nicht das Ausstellungsdatum.
  • Der Fahrerqualifizierungsnachweis oder die Schlüsselzahl 95 ist eingetragen. Bei der Verlängerung kann der Fahrer den Nachweis beantragen, er löst die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab. Fehlt er, fehlt die Berufskraftfahrerqualifikation.
  • Der Führerschein ist nicht eingezogen, sichergestellt oder beschlagnahmt. Das kannst du nur durch Nachfrage und Aufmerksamkeit erkennen, nicht am Dokument selbst.
  • Die Fahrerkarte liegt vor und ist gültig. Sie ist kein Teil der Führerscheinkontrolle, gehört aber in denselben Termin, weil ohne sie kein Zug fahren darf.
  • Bei Fahrern mit Führerschein aus einem Drittstaat: der Wohnsitz. Laut Busmagazin gilt die Berechtigung nach Wohnsitznahme in Deutschland nur sechs Monate, verlängerbar um höchstens sechs weitere und nur auf Antrag.

Wie du vor der Einstellung im Telefonat erkennst, ob ein Fahrer wirklich fährt, steht im Artikel Woran du im ersten Telefonat erkennst, ob ein CE-Fahrer wirklich fährt. Die Führerscheinkontrolle ersetzt dieses Gespräch nicht, und das Gespräch ersetzt nicht die Kontrolle.

Was kostet die Kontrolle, und was kostet der Fehler?

Ein Rechenbeispiel mit eigenen Annahmen, nicht mit Zahlen aus dem Entwurf. Angenommen, deine Spedition hat 15 Fahrer. Du kontrollierst zweimal im Jahr, jede Kontrolle dauert zehn Minuten, und die Arbeitszeit des Disponenten kostet 40 Euro pro Stunde. Das sind 30 Kontrollen, zusammen fünf Stunden, also rund 200 Euro im Jahr. Wenn der neue § 2e kommt und du nur noch neue Fahrer und echte Anlässe prüfst, etwa bei drei Neueinstellungen im Jahr, sinkt der Aufwand auf rund 20 Euro.

Die Ersparnis liegt also bei rund 180 Euro im Jahr. Das ist der ehrliche Wert der Entlastung für einen Betrieb dieser Größe. Auf der anderen Seite steht der Fehlerfall. Fährt ein Fahrer mit abgelaufener Klasse, und es kommt zum Unfall, kann der Haftpflichtversicherer nach der Darstellung im Busmagazin bis zu 5.000 Euro je Person von dir zurückfordern. In der Kasko gilt diese Grenze nicht, der Versicherer kann also leisten oder kürzen, wie es die Bedingungen hergeben. Bei einem angenommenen Zeitwert von 100.000 Euro für deinen Zug ist das keine Kleinigkeit.

Dazu kommt der Ausfall. Steht der Zug nach dem Unfall und fehlt der Fahrer, läuft die Uhr. Wie teuer ein leerer Sattelzug pro Standtag wird, rechnet der Artikel Was kostet ein unbesetzter LKW wirklich vor. Die Kontrolle kostet dich zehn Minuten, der Fehler Wochen.

Wie dokumentierst du die Kontrolle, ohne den Führerschein zu kopieren?

Eine Pflicht zum Kopieren gibt es nicht. Nach dem Busmagazin genügt zur Absicherung, Datum und Klasse zu notieren. Das ist auch aus Datenschutzsicht sinnvoll: Auf dem Führerschein können Schlüsselzahlen stehen, die auf gesundheitliche Einschränkungen hinweisen, etwa eine Sehhilfe. Je weniger davon in deiner Ablage landet, desto besser.

Ein Eintrag pro Kontrolle reicht, in einer Tabelle oder in der Personalakte. Er enthält:

  • Name des Fahrers und Datum der Kontrolle
  • Führerscheinklassen, die du gesehen hast, mit Ablaufdatum der Klasse CE
  • Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation (Fahrerqualifizierungsnachweis oder Schlüsselzahl 95) mit Ablaufdatum
  • Name der Person, die geprüft hat, und ihre Unterschrift
  • Nächster Prüftermin, spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Klasse

Die Prüfung kann an einen ausdrücklich beauftragten, weisungsbefugten Mitarbeiter delegiert werden. Das entlastet dich im Alltag, nicht in der Verantwortung. Gib deinem Disponenten den Auftrag deshalb schriftlich, und lass dir einmal im Quartal die Liste zeigen.

Was machst du am ersten Tag eines neuen Fahrers?

Der erste Tag ist der Moment, in dem die Kontrolle am wenigsten kostet und am meisten bringt. Der Fahrer steht vor dir, der Führerschein liegt in seiner Tasche, und noch ist kein Meter gefahren. Mach daraus einen festen Punkt auf der Liste für den ersten Tag, noch vor der Einweisung in den Zug.

Wie die ersten zwei Wochen sonst aussehen sollten, beschreibt der Artikel Einarbeitung neuer LKW-Fahrer: Ein Plan für die ersten 14 Tage. Die Führerscheinkontrolle gehört an den Anfang dieses Plans, nicht in die zweite Woche. Wer mit einem jungen Bewerber arbeitet, prüft zusätzlich die Altersgrenzen. Was für Fahrer unter 21 gilt, steht im Artikel zum Mindestalter.

Bei Fahrern aus Rumänien und anderen EU-Staaten gilt derselbe Ablauf. Ihr Führerschein wird in Deutschland ohne Umschreibung anerkannt, du prüfst Klasse, Ablaufdatum und Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation trotzdem selbst. Was bei einer Einstellung aus Rumänien sonst zu beachten ist, steht im Artikel Rumänische LKW-Fahrer einstellen.

Welche Fehler passieren bei der Kontrolle am häufigsten?

Die meisten Lücken entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Routine. Wer nur auf Neueinstellungen schaut, übersieht den Fahrer, der seit vier Jahren fährt und dessen Klasse im nächsten Monat abläuft. Wer sich auf das Handy-Foto vom Führerschein verlässt, hat kein Original gesehen. Die typischen Stolperstellen sehen so aus:

  • Die Kontrolle läuft nur bei der Einstellung. Danach schaut niemand mehr hin, bis ein Zufall das Ablaufdatum zeigt.
  • Der Disponent prüft, aber niemand hat ihm den Auftrag erteilt oder gesagt, was er tun soll, wenn etwas auffällt.
  • Der Fahrer zeigt einen Führerschein, aber niemand hat die Klasse CE gelesen. Pkw-Klasse B und die Zeile mit CE liegen auf dem Dokument dicht beieinander.
  • Fahrerkarte und Berufskraftfahrer-Nachweis werden vergessen, weil "der Führerschein ja da ist".
  • Aushilfen und Leiharbeiter laufen außerhalb des Systems, obwohl sie dieselben Züge fahren.

Jeder dieser Punkte lässt sich mit der Liste aus dem vorigen Abschnitt abfangen. Das Ablaufdatum in der Wiedervorlage ist dabei wichtiger als der Rhythmus der Kontrolle: Ein Fahrer, dessen Klasse in sechs Wochen ausläuft, braucht heute ein Gespräch über den Verlängerungsantrag, nicht erst am Tag des Ablaufs eine Notlösung.

Leg eine Liste mit allen Fahrern an, die deinen Zug bewegen dürfen, auch Aushilfen. Trag für jeden das Ablaufdatum der Klasse CE und des Berufskraftfahrer-Nachweises ein und setz dir eine Erinnerung drei Monate vorher. Lass dir bei der nächsten Gelegenheit jeden Original-Führerschein zeigen und notier Datum und Klasse.

Wartest du auf das neue Gesetz, verlierst du nichts, solange du die Liste führst. Kommt der § 2e, wird aus der halbjährlichen Pflichtübung eine Wiedervorlage mit Anlass, und deine Liste ist dann genau das, was du brauchst. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Prüf den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, bevor du deinen Ablauf änderst, und frag im Zweifel deinen Verband oder deinen Versicherer.

Häufige Fragen

Muss ich von jedem Fahrer eine Kopie des Führerscheins aufbewahren?+

Nein, eine Pflicht zum Kopieren gibt es nach den Fachquellen nicht. Es genügt, dass du den Original-Führerschein ansiehst und die Kontrolle festhältst: Datum, Name des Fahrers, geprüfte Klasse, Ablaufdatum und wer geprüft hat. Behandle Kopien zurückhaltend, weil auf dem Führerschein Schlüsselzahlen stehen können, die auf gesundheitliche Einschränkungen schließen lassen.

Darf ich die Führerscheinkontrolle an den Disponenten delegieren?+

Ja, die Kontrolle kann an einen Mitarbeiter übertragen werden, der dazu ausdrücklich beauftragt und weisungsbefugt ist. Die Verantwortung bleibt aber beim Halter. Schreib deshalb auf, wer prüft, nach welchem Ablauf, und lass dir Auffälligkeiten sofort melden. Ein Disponent, der nichts von seinem Auftrag weiß, entlastet dich nicht.

Was passiert, wenn mein Fahrer mit abgelaufener Klasse CE fährt und es zum Unfall kommt?+

Fährt jemand ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, drohen dem Halter strafrechtliche Folgen, wenn er das Fahren angeordnet oder zugelassen hat, und Fahrlässigkeit reicht dafür aus. Dazu kommt die Versicherung: Nach einer Darstellung im Busmagazin kann der Haftpflichtversicherer bei schuldhaft ermöglichtem Fahren ohne Fahrerlaubnis bis zu 5.000 Euro je Person von dir zurückfordern. In der Kasko gilt diese Grenze nicht.

Gilt die Führerscheinkontrolle auch für Aushilfen und Leiharbeiter?+

Die Pflicht hängt an dir als Halter, nicht am Arbeitsvertrag. Wer deinen Zug fährt, den solltest du kontrollieren, egal ob fest angestellt, Aushilfe oder Leiharbeiter. Lass dir bei Zeitarbeitsfahrern den Führerschein vor der ersten Fahrt selbst zeigen, auch wenn der Verleiher ihn angeblich schon geprüft hat.

Ist der Gesetzentwurf zur Führerscheinkontrolle schon in Kraft?+

Nein. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 15. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 25. September Stellung genommen, und der Entwurf ging am 7. Oktober 2026 als Drucksache 21/8404 an den Bundestag. Es fehlen noch die Lesungen und die Zustimmung des Bundesrats. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage ohne feste Frist.

Erstgespräch

Bereit, die Lücke zu schließen?

Wir bringen deiner Spedition einsatzbereite CE-Fahrer aus zwei Fahrer-Pools, jeder persönlich vorqualifiziert. In einem 30-Minuten-Gespräch klären wir ehrlich, ob es passt.