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Weiterbildung organisieren20.10.20269 Min.Von Rares Daniel Belean

Fahrerqualifizierungsnachweis verlängern: Was deine Spedition bei der 35-Stunden-Weiterbildung organisieren muss

Wann der Fahrerqualifizierungsnachweis abläuft, was die 35 Stunden Weiterbildung verlangen und wie du die Termine für deine Fahrer planst.

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Weiterbildung organisieren

Es ist Anfang September, und dein Disponent merkt, dass drei Fahrer in den nächsten Wochen ihren Nachweis verlängern müssen. Zwei davon sind deine besten Leute auf der Fernstrecke. Die Kurse sind in der Region ausgebucht, und jeder Kurstag ist ein Tag, an dem ein Zug steht. So wird aus einem Papierthema ein Planungsproblem.

Dieser Artikel richtet sich an dich als Unternehmer, nicht an den Fahrer. Es geht nicht darum, wie ein Fahrer seinen Kurs findet, sondern darum, was du organisieren musst, damit nie ein Nachweis abläuft.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis gilt fünf Jahre. Um ihn zu verlängern, muss der Fahrer eine Weiterbildung mit 35 Unterrichtseinheiten bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nachweisen (§ 5 BKrFQG, § 4 BKrFQV). Als Unternehmer darfst du keinen Fahrer ohne gültigen Nachweis fahren lassen. Plane die Kurse deshalb mindestens ein Jahr vor Ablauf und verteile sie über das ganze Jahr.

Wie lange gilt der Nachweis, und wann läuft er ab?

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz schreibt in § 5 vor, dass die erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abgeschlossen sein muss. Jede weitere Weiterbildung folgt im Abstand von jeweils fünf Jahren. Es gibt eine Ausnahme für die erste Frist: Sie kann an das Ende der Geltungsdauer bestimmter Führerscheinklassen angepasst werden und darf dabei nicht unter drei und nicht über sieben Jahren liegen.

Für deine Planung heißt das: Das Ablaufdatum steht nicht in deinem Kalender, sondern im Dokument jedes einzelnen Fahrers. Bei einer Belegschaft, die über Jahre aufgebaut wurde, liegen die Daten verstreut. Bei einer Belegschaft, die in kurzer Zeit eingestellt wurde, liegen sie dagegen oft dicht beieinander. Nach Angaben der SVG lief für viele Fahrer die letzte Frist am 10. September 2024 ab, die nächste endet demnach am 10. September 2029. Verlass dich darauf nicht für deine Fahrer, sondern lies das Datum aus dem Dokument ab.

Was hat sich durch den Fahrerqualifizierungsnachweis gegenüber der Schlüsselzahl 95 geändert?

Früher stand die Schlüsselzahl 95 mit Ablaufdatum im Führerschein. Seit 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis, kurz FQN, diese Eintragung schrittweise. Ihn stellt die Führerscheinbehörde aus. Nach den Behördenseiten der Länder behält eine bereits eingetragene Schlüsselzahl ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Datum. Im Alltag liegen bei dir deshalb zwei Dokumentarten nebeneinander, und beide musst du in der Fristenliste führen.

Dazu kommt ein praktischer Punkt. Nach der Weiterbildung erhält der Fahrer zunächst eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte. Den neuen Nachweis stellt danach in der Regel die Führerscheinbehörde aus, das dauert je nach Behörde unterschiedlich lange. Frag bei deiner Führerscheinstelle nach, wie viel Vorlauf sie braucht, und rechne diese Wochen zusätzlich ein. Ein Fahrer, dessen Kurs am letzten Tag vor Ablauf endet, hat noch keinen neuen Nachweis in der Hand.

Was verlangt die Weiterbildung konkret?

Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung legt den Rahmen in § 4 fest. Die Weiterbildung besteht aus 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Einheiten zu jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten stattfinden. Eine Einheit darf auf zwei aufeinanderfolgende Tage aufgeteilt werden. Du darfst die Einheiten bei verschiedenen Ausbildungsstätten buchen. Die Anbieter setzen das in der Praxis meist als fünf Kurstage um.

  • Die Inhalte gehören zu drei Kenntnisbereichen, und jeder muss mit mindestens einem Unterkenntnisbereich vorkommen.
  • Mindestens eine Einheit muss ein Thema der Straßenverkehrssicherheit enthalten.
  • Eine einmalige Wiederholung eines Unterkenntnisbereichs ist zulässig.
  • Ein Teil kann durch Übungen auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator ersetzt werden.
  • Der Anbieter braucht eine Anerkennung nach Landesrecht. Ohne sie darf er keine Weiterbildung anbieten.

Der letzte Punkt ist für dich der wichtigste. Buchst du einen Kurs bei einem Anbieter ohne Anerkennung, riskierst du, dass die Einheiten nicht zählen, und der Fahrer steht ohne Nachweis da. Lass dir die Anerkennung vor der Buchung nennen, das kostet eine E-Mail.

Wofür haftest du, wenn ein Fahrer mit abgelaufenem Nachweis fährt?

§ 3 Absatz 4 BKrFQG sagt in einem Satz, dass der Unternehmer Fahrten weder anordnen noch zulassen darf, wenn der Fahrer die Voraussetzungen nicht erfüllt. Dahinter steht eine Bußgeldvorschrift in § 28. Wer eine solche Fahrt anordnet oder zulässt, handelt ordnungswidrig, und die Geldbuße kann bis zu 20.000 Euro betragen. Für den Fahrer selbst, der trotzdem fährt, liegt die Obergrenze bei bis zu 5.000 Euro. Es sind Höchstbeträge, keine Festbeträge, die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Wichtig ist das Wort „zulassen“. Du musst nicht aktiv sagen: Fahr los. Es reicht, dass du den Einsatzplan schreibst und nie geprüft hast, ob der Nachweis noch gilt. Auch das fehlende Mitführen des Nachweises ist nach § 28 Absatz 2 eine Ordnungswidrigkeit des Fahrers. Wie du die Prüfung selbst sauber dokumentierst, steht im Artikel Führerscheinkontrolle in der Spedition: Wie oft du Fahrer prüfen musst.

Wie organisierst du die Weiterbildung für 24 Fahrer?

Bei einem Fünfjahresrhythmus ist die Rechnung einfach. Hast du 24 Fahrer und liegen ihre Ablaufdaten gleichmäßig verteilt, brauchst du im Schnitt knapp fünf Weiterbildungen pro Jahr. Liegen sie alle im selben Quartal, brauchst du 24 Weiterbildungen in drei Monaten. Das erste Szenario ist Routine, das zweite ein Engpass, der dich Aufträge kostet.

Deshalb lohnt sich, die Termine aktiv zu entzerren. Die Weiterbildung kann in einzelnen Blöcken bei verschiedenen Anbietern stattfinden, du musst also nicht alle fünf Tage am Stück buchen. Plane so, dass nie mehr als ein oder zwei Fahrer gleichzeitig im Kurs sind, und leg Kurstage auf Wochen mit schwacher Auslastung. Ob und wie sich die Fünfjahresfrist verschiebt, wenn ein Fahrer früher als nötig fertig wird, erfragst du bei deiner Führerscheinbehörde, bevor du Termine vorziehst.

Eine Fristenliste reicht, und sie braucht nur wenige Spalten:

  • Name des Fahrers und Art des Nachweises: Schlüsselzahl 95 im Führerschein oder Fahrerqualifizierungsnachweis.
  • Ablaufdatum, abgelesen aus dem Dokument und nicht aus dem Gedächtnis.
  • Bereits absolvierte Einheiten, damit du bei Blöcken über mehrere Anbieter nichts doppelt buchst.
  • Datum, bis zu dem der Kurs spätestens gebucht sein muss, zum Beispiel zwölf Monate vor Ablauf.
  • Geplante Kurstage, damit der Disponent sie im Einsatzplan sperren kann.

Der Disponent sollte diese Liste einmal im Quartal sehen, nicht erst, wenn ein Termin brennt. Dasselbe gilt für die Führerscheinklasse selbst, deren Ablauf du über die Kontrolle ohnehin im Blick hast.

Was kostet dich die Weiterbildung im Beispiel?

Eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten, keine Marktzahlen. Du hast 24 Fahrer. Der Fünfjahresrhythmus ergibt 24 geteilt durch 5, also 4,8 Weiterbildungen pro Jahr. Jede umfasst fünf Kurstage. Angenommen, ein Tag Ausfall kostet dich 280 Euro Deckungsbeitrag, weil ein Zug nicht fährt oder ein Springer einspringen muss, und ein Kurstag kostet 120 Euro Lehrgangsgebühr.

  • Ausfall: 4,8 Fahrer mal 5 Tage mal 280 Euro ergibt 6.720 Euro pro Jahr.
  • Lehrgang: 4,8 Fahrer mal 5 Tage mal 120 Euro ergibt 2.880 Euro pro Jahr.
  • Zusammen: 9.600 Euro pro Jahr, das sind 2.000 Euro je Weiterbildung.

Setz in diese Rechnung deine eigenen Werte ein. Was ein stehender Zug wirklich kostet, rechnet der Artikel Was kostet ein unbesetzter LKW wirklich Schritt für Schritt vor, und die Lohnseite findest du im Artikel Was ein CE-Fahrer deine Spedition 2026 wirklich kostet. Zum Vergleich: Eine einzige angeordnete Fahrt ohne gültigen Nachweis kann bis zu 20.000 Euro Bußgeld kosten, also mehr als das Doppelte der Jahreskosten im Beispiel.

Zur Förderung: Die Förderung des Betriebs nach § 82 SGB III, die der Artikel CE-Weiterbildung eines angestellten Fahrers fördern lassen beschreibt, setzt eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden voraus. Eine Weiterbildung mit 35 Stunden fällt deshalb in der Regel nicht darunter. Frag im Zweifel beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit nach, bevor du fest damit rechnest.

Was gilt bei neuen Fahrern und bei längeren Pausen?

Wechselt ein Fahrer zu dir, wird eine bereits erfolgte Weiterbildung angerechnet (§ 5 Absatz 6). Das ist gut für dich, weil du keine doppelten Kurse bezahlst. Es heißt aber auch, dass der Fahrer dir ein fremdes Ablaufdatum mitbringt, und das kann in der ersten Woche schon nah sein. Prüf den Nachweis vor der Zusage, nicht am ersten Einsatztag, und plane die nächste Weiterbildung gleich in die Einarbeitung ein.

Eine weitere Regel betrifft Fahrer, die zeitweise nicht als Fahrer gearbeitet haben, etwa nach einer langen Krankheit oder einem Jahr in der Disposition. Sind die Fristen bei der Rückkehr abgelaufen, muss die Weiterbildung nachgeholt werden, sobald der Fahrer die Tätigkeit wieder aufnimmt (§ 5 Absatz 5). Hol dir deshalb bei jeder Rückkehr aus einer längeren Pause das Ablaufdatum neu auf den Tisch.

Aus dem, was Gesetz und Fachquellen hergeben, lassen sich vier typische Stolperstellen ableiten. Keine davon ist exotisch, alle haben dieselbe Ursache: Niemand im Betrieb ist ausdrücklich zuständig.

  • Das Datum wird einmal beim Einstellen notiert und nie wieder angesehen. Ein Fahrer, der vor vier Jahren kam, steht dann plötzlich vor dem Ablauf, und die Kurse der Region sind voll.
  • Es gibt zwei Nachweisarten, und die Liste kennt nur eine. Der Fahrer mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein fällt durchs Raster, sobald alle anderen schon einen Fahrerqualifizierungsnachweis haben.
  • Der Kurs ist gebucht, aber niemand rechnet die Bearbeitungszeit der Führerscheinbehörde ein. Der Nachweis kommt dann erst nach dem Ablaufdatum.
  • Der Disponent plant den Fahrer ein, weil der Kurs ja erst nächste Woche ist, und weiß nicht, dass der Nachweis schon heute abgelaufen sein kann.

Der Ausweg ist unspektakulär: Ernenne eine Person, die die Liste pflegt, und eine zweite, die sie gegenprüft. In kleinen Betrieben ist das oft der Inhaber selbst, dann reicht ein fester Termin im Quartal. Wichtig ist, dass die Verantwortung bei dir bleibt, auch wenn du die Aufgabe delegierst. Das Gesetz richtet sich an den Unternehmer, nicht an die Person, der du es aufträgst.

Ein Gedanke zum Schluss dieses Abschnitts: Die Fristenliste ist auch ein Argument bei der Personalgewinnung. Fahrer merken schnell, ob ein Betrieb Weiterbildung als lästige Pflicht abhakt oder als Teil der Planung ernst nimmt. Ein Fahrer, dem du den Kurs mit Termin und Vertretung anbietest, bevor er danach fragen muss, bleibt eher, als einer, der sein Ablaufdatum selbst im Blick halten muss. Wie sich so etwas auf die Fluktuation auswirkt, steht im Artikel Fahrerfluktuation senken.

Was kannst du am Montag konkret tun?

  • Alle Nachweise aller Fahrer einsammeln und die Ablaufdaten in eine Liste eintragen.
  • Die Fahrer markieren, deren Ablauf in den nächsten zwölf Monaten liegt, und für jeden einen Kurs planen.
  • Prüfen, ob mehr als zwei Fahrer im selben Quartal ablaufen, und die Termine entzerren.
  • Beim Anbieter die Anerkennung nach Landesrecht erfragen, bevor du buchst.
  • Schriftlich festhalten, wer die Kosten trägt, und das für alle Fahrer gleich regeln.

Die Rechtsgrundlagen findest du im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und in der zugehörigen Verordnung, beides auf dem Portal Gesetze im Internet. Die Bußgeldvorschriften zuletzt geändert 2026. Wenn dir die Liste zu viel Handarbeit ist, rechne dir zuerst aus, was ein Kurstag bei dir kostet, mit dem Rechner. Danach ist die Entscheidung, wie früh du planst, keine Frage der Lust mehr.

Wer die Fristen im Griff hat, spart sich den Stress im September und hat keinen Fahrer, der ihm wegen eines Papiers fehlt. Fahrerpilot kümmert sich um die Fahrersuche. Die Fristenliste musst du selbst führen, ein Eintrag im Kalender reicht dafür.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein LKW-Fahrer zur Weiterbildung?+

Alle fünf Jahre. Jede Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtseinheiten, aufgeteilt in Blöcke von mindestens sieben Einheiten. Die erste Weiterbildung liegt fünf Jahre nach der Grundqualifikation, danach gilt der Fünfjahresabstand. Bei der Grundqualifikation kann die Frist an den Ablauf der Führerscheinklasse angepasst werden, dann liegt sie zwischen drei und sieben Jahren.

Darf ein Fahrer mit abgelaufenem Fahrerqualifizierungsnachweis noch fahren?+

Nein, nicht im gewerblichen Güterverkehr. Ohne gültigen Nachweis darf der Fahrer nicht fahren, und du als Unternehmer darfst die Fahrt weder anordnen noch zulassen. Beides ist nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz eine Ordnungswidrigkeit. Plane die Weiterbildung deshalb so, dass der Nachweis nie knapp vor dem Ablaufdatum erst beantragt wird.

Muss der Arbeitgeber die Weiterbildung seiner Fahrer bezahlen?+

Die Paragrafen zur Weiterbildung selbst regeln das nicht. Wer die Kosten für Lehrgang und Kurstage trägt, hängt vom Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag und der Rechtsprechung ab. Klär das vor dem ersten Termin schriftlich, am besten in einer einheitlichen Regel für alle Fahrer, und lass bei Streit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht draufschauen.

Zählt eine absolvierte Weiterbildung beim Wechsel zu einer anderen Spedition weiter?+

Ja. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine bereits erfolgte Weiterbildung bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen angerechnet wird. Ein neuer Fahrer bringt seine Fristen also mit. Lass dir deshalb beim Einstellen den Nachweis mit Ablaufdatum zeigen und trag das Datum sofort in deine Fristenliste ein.

Können die 35 Stunden bei verschiedenen Anbietern gemacht werden?+

Ja. Die Verordnung erlaubt, dass die Unterrichtseinheiten bei verschiedenen anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden. Jeder Block muss mindestens sieben Unterrichtseinheiten haben. So kannst du einzelne Tage dort buchen, wo gerade ein Platz frei ist, solange der Anbieter eine Anerkennung nach Landesrecht hat.

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