Fahrerpilot
← Alle Artikel
Neue Prüfungssprachen 202624.08.20269 Min.Von Rares Daniel Belean

Grundqualifikation jetzt auch auf Rumänisch: Was sich für Speditionen ändert

Seit dem 18. August 2026 läuft die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch auf Rumänisch. Was das für die Fahrersuche deiner Spedition ändert.

Ein Kandidat sitzt bei dir am Tisch. Er hat schon einen LKW bewegt, kann rangieren, kennt Ladungssicherung aus der Praxis. Was ihm fehlt, ist die Schlüsselzahl 95, der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Bislang war der letzte Schritt dahin eine schriftliche IHK-Prüfung ausschließlich auf Deutsch, und daran sind gute Kandidaten öfter gescheitert als an der Fachfrage selbst. Seit dem 18. August 2026 ist das anders.

Seit dem 18. August 2026 kannst du die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nicht mehr nur auf Deutsch ablegen, sondern auch auf Rumänisch und acht weiteren Sprachen. Grundlage ist die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung. Für Speditionen öffnet das die Schlüsselzahl 95 für Kandidaten, deren Deutsch bisher der einzige Hinderungsgrund war.

Auf den ersten Blick liest sich das wie eine technische Randnotiz in einer Verordnung. Für die Personalsuche einer Spedition, die über mehrere Sprachräume hinweg sucht, ist es das nicht: Es verschiebt, wie schnell aus einem fahrerisch geeigneten Kandidaten ein einsatzbereiter Fahrer mit Schlüsselzahl 95 wird, ohne dass sich an den fachlichen Anforderungen etwas ändert.

Was ist die beschleunigte Grundqualifikation, und für wen ist sie gedacht?

Die Schlüsselzahl 95 im Führerschein oder eine gültige Fahrerqualifizierungskarte ist Pflicht für jeden, der gewerblich LKW fährt. Wer sie noch nicht hat, kommt über zwei Wege dorthin: die reguläre Grundqualifikation, die eng mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis selbst verzahnt ist, oder die beschleunigte Grundqualifikation für alle, die schneller zur Prüfung wollen. Der beschleunigte Weg läuft über einen verpflichtenden Lehrgang von 140 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte, davon mindestens zehn Stunden Praxis, und endet mit einer schriftlichen Prüfung bei der für den Wohnort zuständigen IHK. Genau diese Prüfung ist jetzt nicht mehr nur auf Deutsch möglich.

In der Praxis geht diesen Weg, wer relativ schnell und mit überschaubarem Aufwand zur Schlüsselzahl 95 kommen will, egal ob mit frischem oder mit länger vorhandenem C- oder CE-Führerschein. Das sind oft Quereinsteiger aus verwandten Berufen, Fahrer aus Drittstaaten, deren Führerschein zwar anerkannt ist, denen aber die Berufskraftfahrerqualifikation fehlt, oder EU-Bürger, die erst seit kurzem in Deutschland leben und deren Deutsch für eine technische Prüfung noch nicht reicht. Für all diese Gruppen war die Prüfungssprache bislang eine zusätzliche Hürde, die mit der eigentlichen Eignung als Fahrer nichts zu tun hatte.

Zu unterscheiden ist das von der dreijährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bei der die Grundqualifikation automatisch mit erworben wird, und von der klassischen Fahrschule für den CE-Führerschein selbst. Beide Wege bleiben von dieser Verordnung unberührt. Die neue Sprachregelung betrifft ausschließlich die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation bei der IHK, also den kurzen, eigenständigen Weg zur Schlüsselzahl 95.

Was hat sich am 18. August 2026 genau geändert?

Die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung wurde am 17. August 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat einen Tag später in Kraft. Kernpunkt für die Personalsuche: Die schriftliche Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann seither wahlweise in einer von zehn Sprachen abgelegt werden, Deutsch eingeschlossen. Konkret zugelassen sind:

  • Rumänisch, für den zweiten Fahrer-Pool, den viele Speditionen ohnehin schon ansprechen
  • Ukrainisch, für Fahrer, die seit 2022 in Deutschland Fuß fassen
  • Polnisch, Kroatisch und Albanisch, für etablierte Fahrer-Communities aus Ost- und Südosteuropa
  • Türkisch, Russisch und Hocharabisch, für Kandidaten mit Wurzeln außerhalb der EU
  • Englisch, als Ausweichsprache, die so gut wie jeder Nationalität weiterhilft

Die fachlichen Inhalte ändern sich dadurch nicht. Geprüft wird weiterhin sicheres Fahren, Ladungssicherung, Sozialvorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie Verhalten in Notfällen, nur eben in der Sprache, in der ein Kandidat sie tatsächlich versteht. Die fachliche Messlatte bleibt also gleich hoch, nur die Sprache der Aufgabenstellung ändert sich.

Nimm einen typischen Fall: Ein Kandidat mit rumänischer Muttersprache und mehrjähriger Fahrpraxis, aber ohne fertige Berufskraftfahrerqualifikation, hätte vor dem 18. August 2026 eine schriftliche Prüfung auf Deutsch ablegen müssen, mit offenen Fragen zu Fachbegriffen, die selbst manchem deutschen Muttersprachler nicht geläufig sind. Nicht die Fahrpraxis war für solche Kandidaten das Risiko, sondern die Prüfungssprache. Genau für diesen Fall ist die Neuregelung gemacht.

Warum ändert der Staat ausgerechnet die Prüfungssprache?

Die Änderung steht nicht für sich allein, sie ist ein kleiner Baustein in einem Markt, der seit Jahren zu wenig Fahrer hat. Warum der Markt so eng geworden ist und welche Zahlen dahinterstehen, liest du im Artikel Fahrermangel 2026. Ein Teil der Lücke lässt sich nicht mit neuen Fahrern schließen, weil es sie schlicht nicht gibt, ein anderer Teil aber schon: Menschen mit Fahrpraxis oder einem passenden Führerschein, die bislang an einer Prüfung scheiterten, die mit ihrer Eignung wenig zu tun hatte. Genau diese zweite Gruppe adressiert die neue Sprachregelung. Sie kostet den Staat nichts an zusätzlicher Förderung, verändert aber, wer überhaupt zur Prüfung antreten kann.

Dieselbe Verordnung fasst noch weitere Erleichterungen zusammen, etwa bei der Anerkennung ausländischer Führerscheine und bei der praktischen Fahrprüfung der regulären Grundqualifikation. Für die Personalsuche einer Spedition ist die Sprachregelung bei der beschleunigten Grundqualifikation davon der Punkt mit der unmittelbarsten Wirkung, weil er direkt entscheidet, wer überhaupt zur Prüfung antreten kann.

Was diese Änderung nicht ändert

Drei Dinge bleiben trotz der neuen Prüfungssprachen gleich. Erstens die Stundenzahl: Der Lehrgang bleibt bei 140 Stunden, davon mindestens zehn Praxisstunden, unabhängig davon, in welcher Sprache am Ende geprüft wird. Zweitens das fachliche Niveau: Sicheres Fahren, Ladungssicherung und Sozialvorschriften werden inhaltlich nicht leichter, nur verständlicher formuliert. Drittens der Arbeitsalltag danach: Ein Fahrer, der die Prüfung auf Rumänisch besteht, braucht trotzdem so viel Deutsch, wie sein Job verlangt, für Absprachen mit der Disposition, für die Ladepapiere, für den Kontakt an der Rampe. Die Prüfungssprache ist ein Zugangskriterium, kein Ersatz für betriebliche Sprachanforderungen.

Genauso wenig ändert sich, ob ein Bildungsträger in deiner Nähe den Lehrgang schon in der gewünschten Sprache anbietet. Die Verordnung erlaubt die Prüfung mehrsprachig, sie verpflichtet aber keinen Anbieter, sofort entsprechendes Lehrmaterial und Lehrpersonal bereitzustellen. Zwischen der rechtlichen Möglichkeit und dem tatsächlichen Angebot vor Ort liegt in den ersten Monaten erfahrungsgemäß noch eine Lücke, die sich erst mit der Nachfrage schließt.

Für dich als Spedition heißt das konkret: Verlass dich nicht darauf, dass jeder Anbieter in deiner Region die neue Regelung schon vollständig umgesetzt hat, nur weil sie seit dem 18. August 2026 gilt. Frag nach, bevor du einem Kandidaten einen Termin oder einen Starttermin fest zusagst, und plane in den ersten Monaten nach Inkrafttreten etwas Puffer ein.

Hilft das auch beim rumänischen CE-Fahrer, den ich sowieso ansprechen will?

Nein, jedenfalls nicht direkt. Ein Fahrer, der in Rumänien seinen CE-Führerschein und die Schlüsselzahl 95 bereits hat, braucht in Deutschland keine neue Prüfung. Die EU-weite Anerkennung gilt unverändert, das ist im Leitfaden Rumänische LKW-Fahrer legal einstellen beschrieben. Die neue Sprachregelung betrifft eine andere Gruppe: Kandidaten, die die deutsche beschleunigte Grundqualifikation überhaupt erst durchlaufen, weil ihnen die Berufskraftfahrerqualifikation noch fehlt, egal ob EU-Bürger, Drittstaatler oder schon länger in Deutschland lebend.

Für dich als Spedition heißt das: Der Pool, den diese Änderung öffnet, ist nicht dein bisheriger Rumänien-Pool mit fertig qualifizierten EU-Fahrern. Es ist eine dritte Gruppe, die zwischen den beiden bekannten Wegen steht, jemand mit Fahrpraxis oder Führerschein, aber ohne fertige Qualifikation, für den die deutsche Fachsprache bislang der Flaschenhals war. Beide Gruppen lohnen sich, aber sie brauchen unterschiedliche Erwartungen an Zeit und Ablauf.

Wie lange dauert der Weg zur Schlüsselzahl 95, und was kostet er?

Rechne mit den 140 vorgeschriebenen Stunden. In Vollzeit mit sieben Unterrichtsstunden am Tag sind das 20 Tage, also vier Wochen. Läuft der Lehrgang berufsbegleitend mit zwei Abendterminen à drei Stunden pro Woche, zieht sich derselbe Umfang auf rund 23 Wochen, reichlich ein halbes Jahr (angenommen: keine Ausfalltermine). Die Sprache der Prüfung verändert an dieser Stundenzahl nichts. Was sie verändert, ist, wie viele Kandidaten den Lehrgang überhaupt sinnvoll beginnen, denn eine Schulung, an deren Ende die Prüfung an der Sprache scheitert, ist verlorene Zeit für den Kandidaten und verlorenes Budget, falls sich dein Betrieb daran beteiligt.

Zum Vergleich: Ein kompletter CE-Führerschein von null kostet laut dem Leitfaden CE-Führerschein über geförderte Umschulung 8.000 bis 12.000 Euro. Die beschleunigte Grundqualifikation allein, ohne den Führerschein, ist davon nur ein Teilstück: 140 Stunden Lehrgang plus IHK-Prüfungsgebühr. Für einen Kandidaten, der Fahrpraxis oder Führerschein schon mitbringt, bleibt am Ende nur noch dieser kleinere, günstigere Teil offen, und genau dort setzt die neue Prüfungssprache an.

Wer dagegen noch gar keinen Führerschein der Klasse C oder CE hat, profitiert von der neuen Prüfungssprache nur mittelbar. Der Führerschein selbst wird weiterhin bei einer Fahrschule erworben, mit eigener Fahrerlaubnisprüfung. Die neue Regelung wirkt ausschließlich beim zweiten Schritt, der Berufskraftfahrerqualifikation, und dort auch nur beim beschleunigten Weg über die IHK. Für einen kompletten Neuzugang ohne jede Vorkenntnis bleibt der Weg über die geförderte Umschulung meist die realistischere Option, gerade weil dort Führerschein und Qualifikation aus einer Hand kommen.

Was du bei der zuständigen IHK vorher klären solltest

Nicht jede IHK bietet von heute auf morgen alle zehn Sprachen gleichzeitig an, und nicht jeder Bildungsträger hat sein Lehrmaterial schon übersetzt. Ruf deshalb vor der Anmeldung eines Kandidaten bei der für seinen Wohnort zuständigen IHK an und frag konkret nach: ob die gewünschte Prüfungssprache dort bereits hinterlegt ist, wie weit im Voraus ein Termin gebucht werden muss, und ob der Bildungsträger deiner Wahl den Lehrgang schon in dieser Sprache durchführt. Das kostet ein Telefonat und erspart dir die Enttäuschung eines Kandidaten, der sich auf eine Prüfung vorbereitet, die es an seinem Wohnort in der gewünschten Sprache noch gar nicht gibt.

Was du als Spedition jetzt konkret tun kannst

Die Änderung wirkt nicht von selbst. Sie öffnet nur eine Tür, durch die noch niemand automatisch geht. Vier Punkte, mit denen du sie nutzt:

  • Frag bei jedem Kandidaten mit Fahrpraxis, aber ohne Schlüsselzahl 95, gezielt nach der bevorzugten Prüfungssprache, statt ihn wegen vermeintlich fehlender Deutschkenntnisse gleich auszusortieren
  • Sprich Bildungsträger und Fahrschulen in deiner Region an, ob sie den Lehrgang inzwischen mehrsprachig anbieten. Nicht jeder Anbieter stellt sofort auf die neuen Prüfungssprachen um
  • Trenn im Kopf zwei Gruppen: den EU-Fahrer mit fertiger Qualifikation, der sofort einsatzbereit ist, und den Kandidaten, der die beschleunigte Grundqualifikation erst noch durchläuft und ein paar Wochen bis Monate braucht
  • Kläre bei einer möglichen Kostenbeteiligung vorher schriftlich, was passiert, wenn die Prüfung beim ersten Versuch nicht klappt. Das gilt unabhängig von der Prüfungssprache
  • Überarbeite Stellenanzeigen und Gesprächsleitfäden, die pauschal 'gute Deutschkenntnisse' als Ausschlusskriterium für die Qualifizierungsphase nennen. Trenne die Prüfungssprache von dem Deutsch, das der spätere Job im Alltag tatsächlich verlangt, das sind zwei unterschiedliche Anforderungen

Der letzte Punkt ist der, an dem die meisten Speditionen unnötig Kandidaten verlieren. Eine Anzeige, die 'sehr gute Deutschkenntnisse' fordert, schreckt genau die Bewerber ab, für die die neue Prüfungssprache gemacht ist, obwohl ihr tatsächliches Deutsch für den Job am Steuer oft ausreicht. Sprich stattdessen konkret an, was du wirklich brauchst: Verständigung mit der Disposition, Lesen von Lieferscheinen, im Zweifel Grundkenntnisse, die sich in den ersten Monaten ausbauen lassen.

Für sich allein macht die neue Prüfungssprache noch keinen einzigen zusätzlichen Fahrer. Sie nimmt aber einer Gruppe von Kandidaten eine Hürde, die mit ihrer Fahrtauglichkeit nichts zu tun hatte. Wer als Spedition ohnehin über mehrere Sprachräume hinweg sucht, kann diesen Kandidatenkreis ab sofort mitdenken, ohne auf eine Nachqualifizierung auf Deutsch zu warten. Am meisten bringt die Änderung dort, wo sie mit einer aktiven Ansprache zusammenkommt, nicht als isolierte Randnotiz in einer Stellenanzeige, sondern als Kriterium, das du im nächsten Bewerbungsgespräch aktiv abfragst.

Häufige Fragen

Welche Sprachen sind seit dem 18. August 2026 bei der Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation zugelassen?+

Neben Deutsch stehen neun weitere Sprachen zur Wahl: Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Grundlage ist die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, verkündet am 17. August 2026 im Bundesgesetzblatt und einen Tag später in Kraft getreten.

Muss ein rumänischer CE-Fahrer mit gültiger Schlüsselzahl 95 jetzt trotzdem eine deutsche Prüfung ablegen?+

Nein. Ein in Rumänien ausgestellter Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation gilt EU-weit und damit auch in Deutschland, ohne erneute Prüfung. Die neue Sprachregelung betrifft ausschließlich Kandidaten, die die deutsche beschleunigte Grundqualifikation überhaupt erst durchlaufen.

Was ist der Unterschied zwischen der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation?+

Beide führen zur Schlüsselzahl 95, der Weg dorthin unterscheidet sich. Die beschleunigte Variante läuft über einen verpflichtenden Lehrgang von 140 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte, davon mindestens zehn Stunden Praxis, mit anschließender schriftlicher Prüfung bei der zuständigen IHK. Genau diesen Lehrgang betrifft die neue Sprachregelung.

Wie lange dauert die beschleunigte Grundqualifikation in der Praxis?+

Der vorgeschriebene Lehrgang umfasst 140 Stunden. In Vollzeit sind das rund vier Wochen, berufsbegleitend mit wenigen Abendterminen pro Woche zieht es sich auf ein halbes Jahr oder länger. Die neue Prüfungssprache verkürzt den Lehrgang selbst nicht, sie senkt nur die sprachliche Hürde bei der abschließenden Prüfung.

Warum hat der Staat die Prüfungssprache bei der beschleunigten Grundqualifikation erweitert?+

Ziel ist, Sprachbarrieren abzubauen, die fahrpraktisch geeignete Kandidaten bislang von der Prüfung fernhielten, etwa Fahrer aus Drittstaaten oder aus der Ukraine. Die Änderung ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets gegen den Fahrermangel, das am 18. August 2026 in Kraft getreten ist.

Erstgespräch

Bereit, die Lücke zu schließen?

Wir bringen deiner Spedition einsatzbereite CE-Fahrer aus zwei Fahrer-Pools, jeder persönlich vorqualifiziert. In einem 30-Minuten-Gespräch klären wir ehrlich, ob es passt.